Mit dem deutschen staatliche Bio-Siegel - auch Künast-Siegel genannt - dürfen in Deutschland Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen. Das Siegel wurde 2001 eingeführt.
Wichtigste Kriterien die die Produkte erfüllen müssen:
- nicht zur Konservierung ionisierender Strahlung ausgesetzt werden,
- nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden,
- nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und
- nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden,
- jedoch bis zu 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten – das aber nur auf in der Verordnung im Anhang VI c gelistete Rohstoffe begrenzt
Desweiteren wird die Verwendung von Zusatz- und Hilfsstoffen bei verarbeiteten Produkten stark eingegrenzt - Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind ebenso wie Emulgatoren nicht erlaubt. Auch wird die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng kontrolliert. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten.
Außerdem wird gefordert, dass Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) abwechslungsreich zu gestalten, Tiere artgerecht zu halten und mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern.
(Quellen: Wikipedia)