Ein einheitliches Logo welches EU-weit eingeführt wurde. Das neue EU Bio-Logo ist ab dem 1. Juli 2010 vorgeschrieben. Das deutsche Bio-Siegel oder auch private Logos dürfen weiterhin zusätzlich verwendet werden.
Das EU-Bio-Logo muss auf vorverpackte ökologische Lebensmittel drauf, welche die Voraussetzungen erfüllen. Es muss der Hinweis auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung gegeben sein, d.h. mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen ökologisch sein.
Quelle dieses Beitrags und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.oekolandbau.de/service/gesetze-und-verordnungen/infos-zum-neuen-eu-bio-logo/